Krankenversicherung

Kran­ken­ver­si­che­rung in Deut­sch­land (ge­setz­lich, pri­vat, Stu­die­ren­de ü30 etc)

Gesetzliche Krankenversicherungspflicht und elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV) 

Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist für Studierende an einer deutschen Hochschule grunds?tzlich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Einschreibung geprüft. Es besteht ein elektronischer Datenaustausch (SMV) zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen. Teilen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 daher ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unbedingt mit, an welcher Hochschule 365体育_足球比分网¥投注直播官网 studieren, damit Ihr Versichertenstatus auch an Ihre Hochschule gemeldet wird.
Auch wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Einen schnellen ?berblick über das Verfahren erhalten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 auf diesem Flowchart.
Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die Betriebsnummer der Universit?t an Ihre Krankenversicherung übermitteln.
Die Betriebsnummer der Universit?t Paderborn ist: H0002699 

Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die M?glichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Pesonenkreis nicht besteht.
Untenstehen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende. 

Die gesetzliche Krankenversicherung
Grunds?tzlich unterliegt in Deutschland jeder Einwohner unter 30 Jahren der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es nicht nur eine gro?e staatliche Krankenversicherung, sondern eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, AOK, Barmer etc.) die als K?rperschaften des ?ffentlichen Rechts organisiert sind und miteinander in Konkurrenz stehen. Die Krankenversicherung kann frei gew?hlt werden. Es wird jede gesetzliche Krankenversicherung von der Universit?t Paderborn akzeptiert. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt am Campus ein Servicebüro im Geb?ude ME. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen sich zumeist über die jeweiligen Webseiten direkt um eine Mitgliedschaft bewerben. Zudem ist ein Antrag auf MItgliedschaft auch online über spezielle Relocation Services für internationale Studierende m?glich. Eine kurze Internetrecherche sollte 365体育_足球比分网¥投注直播官网 zu einem geeigneten Anbieter führen.

Studienstart nach dem 30 Lebensjahr
Studierende, die bei Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt sind, werden leider nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es ist lediglich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung m?glich. Es muss jedoch auch für Studenbeginner ü30 von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung des Versichertenstatus an die Hochschule erfolgen. Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die untenstehenden Hinweise bezügliche "Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht". 

Fortführung des Studiums nach dem 30 Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sind 365体育_足球比分网¥投注直播官网 verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen als Student einen erm??igten Mitgliedsbeitrag. Ab dem 30 Lebensjahr ist eine Versicherung zum Studierendenbeitrag leider nicht mehr m?glich. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch freiwillig mit einem h?heren Beitrag weitergeführt werden. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben m?chten, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die ?nderung Ihres Status bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beanragen. Die gesetzlichen Krankenversicherung meldet Ihren neuen Status dann auf elektronischem Weg an die Hochschule. Auch wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 ab dem 30 Lebensjahr nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und sich frei für eine Krankenversicherung entscheiden k?nnen, empfehlen wir Ihnen dringend eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsschutz abzuschlie?en, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen orientiert. Zudem sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 beachten, dass für die Erteilung und Verl?ngerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel der Nachweis einer Krankenversicherung von dem Ausl?nderamt gefordert wird.

 

Aus­nah­men von der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht

Bei dem Vorliegen einer ausreichenden privaten Krankenversicherung, der europ?ischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder dem Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens zwischen ihrem Herkunftsland und der Bundesrepublik Deutschland müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich nicht gesetzlich versichern. Es muss jedoch trotzdem von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung an die Hochschule bezüglich Ihres Versichertenstatus erfolgen. Hierzu muss die gesetzliche Krankenversicherung prüfen, ob 365体育_足球比分网¥投注直播官网 der Versicherungspflicht unterliegen oder ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Bei der Beantragung müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 in der Regel ein Ausweisdokument und einen entsprechenden Nachweis ihres alternativen Versicherungsschutzes vorlegen (privater Versicherungsvertrag, EHIC, Formblatt des jeweiligen Sozialversicherungsabkommens). Die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung überprüft dann, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht m?glich ist. 
Wenn der Versicherungsschutz ausreichend ist oder 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nicht der Versicherungspflicht unterliegen, erfolgt eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule. Bitte lassen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Meldebest?tigung ausstellen und reichen diese w?hrend der Immatrikulation bei der Universit?t ein. Eine einfache Best?tigung der Versicherung per E-Mail ist bereits ausreichend. Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung ist es für die Universit?t wichtig zu wissen, ob 365体育_足球比分网¥投注直播官网 diesen Prozess bereits initiert haben.
Die Vorlage weiterer Dokumente ( z.B. des Versicherungsvertrages) ist bei der Einschreibung an der Universit?t nicht notwendig, da die Prüfung der jeweiligen Versicherung in der Zust?ndigkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt.

Informationen zur Wahl einer privaten Krankenversicherung
Es gibt viele Versicherungen und Relocation Services auf dem Markt, die Produkte für internationale Studierende und Sprachschüler anbieten. Mit einer kleinen Internetrecherche sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 schnell einen entsprechenden Anbieter finden k?nnen. Es wird grunds?tzlich nicht empfohlen, das günstigste Angebot zu w?hlen. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 eine Deckung haben wollen, die zumindest ann?hernd der Deckung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 auf jeden Fall eine Pr?mienoption w?hlen, die in der Regel etwa 60-80 Euro pro Monat kostet. Bei der Wahl sollten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 beachten, dass viele Versicherungsvertr?ge Leistungen für Erkrankungen ausschlie?en, die bereits vor der Einreise nach Deutschland vorhanden waren. Zudem ist die maximale Versicherungslaufzeit zumeist beschr?nkt, was dazu führen kann, dass 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich um eine neue Versicherung bemühen müssen, wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bis dahin Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben sollten. Ihnen bleibt in so einem Fall lediglich noch die M?glichkeit sich um die Aufnahme in einer regul?ren privaten Krankenversicherung, die auch unter bestimmten Voraussetzungen von Deutschen als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gew?hlt werden kann, zu bewerben. Es besteht in einer privaten Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Insbesondere bei dem Vorliegen von Vorerkrankungen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufnahme verweigert wird. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 den Versicherungsvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse zur Prüfung vorlegen. Bei einem ausreichenden privaten Versicherungsschutz k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass 365体育_足球比分网¥投注直播官网 dann für den Zeitraum ihres Studiums nicht mehr zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln k?nnen!

Wechsel der Krankenversicherung
Zu Beginn Ihres Studiums müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Zwischen diesen beiden Systemen ist nur in wenigen Ausnahmef?llen (z.B. bei Heirat etc.) ein Wechsel ein Wechsel w?hrend das Studiums m?glich. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 w?hrend des Studiums nur zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Die einzige M?glichkeit für einen Austritt bietet sich nach der Vollendung des 30 Lebensjahres. Bei der Entscheidung für eine private Krankenkasse besteht im Regelfall keine M?glichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Mitgliedschaft in eine gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder nach dem Ende des Studiums m?glich.

Wech­sel in ei­ne ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung nach Ab­schluss ei­nes stu­di­en­vor­be­rei­ten­den Deutsch­kur­ses

Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nach einem studienvorbereitenden Deutschkurs mit einem Fachstudium beginnen m?chten, haben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 die Chance in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 den Antrag nicht vor dem Beginn des Studiums stellen, k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 w?hrend ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es gibt keine 2. Chance! Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Falls 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich für ein private Krankenversicherung entscheiden, müssen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bei der Einschreibung die "Befreiungsbescheinigung von der Krankenversicherungspflicht" einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese weist der Universit?t nach, dass der private Krankenversicherungsschutz für die Einschreibung an der Universit?t entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V ausreichend ist.