Wissenschaftliche Hilfskr?fte (WHK) an der Universit?t Paderborn

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenh?ngende Verwaltungst?tigkeiten werden an der Universit?t Paderborn wissenschaftliche Hilfskr?fte (WHK) besch?ftigt.

WHKs k?nnen mit einer Arbeitszeit von mind. 10 bis zu max. 19 Wochenstunden in den Fakult?ten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten unter der Vorantwortung einer*eines Hochschullehrer*in, einer anderen Person mit selbst?ndigen Lehraufgaben oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden t?tig werden.

Voraussetzung für die Besch?ftigung als WHK ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.

Die Aufgaben der WHK ergeben sich aus § 46 Hochschulgesetz (HG) NRW.

Die n?here Ausgestaltung der Besch?ftigung erfolgt nach der Ma?gabe der hochschulinternen Richtlinie für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn.

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Antr?ge zur Besch?ftigung als WHK sind mindestens 6 Wochen vor der geplanten Ma?nahme vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Eine T?tigkeit als WHK darf erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden. 
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.

Richtlinien für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskr?fte und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn

?ber?sicht über Ar?beit?ge?ber?kos?ten bzw. Ar?beit?neh?mer?brut?to bei der Be?sch?f?ti?gung von WHK

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