Akademische R?te a.Z. (AR/AOR)
Akademische R?te (AR) auf Zeit sind im Beamtenverh?ltnis und werden für die Dauer von drei, Akademische Oberr?te (AOR) auf Zeit für vier Jahre ernannt. Das Beamtenverh?ltnis eines AR kann um weitere drei Jahre verl?ngert werden. Auch kann ein AR nach Ablauf seiner Amtszeit zum AOR auf Zeit ernannt werden. Eine erneute Ernennung auf Zeit ist ausgeschlossen. Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der entsprechenden Verordnung des Landes.
Mit Ablauf der Amtszeit ist der Beamte entlassen. Die