Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule und ist grunds?tzlich zu jedem Datum, frühestens ab dem Tag nach Eingang des Antrages m?glich (eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen). 

Den Antrag stellen {web_name} elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.

Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt Ihr Recht, das Semesterticket zu nutzen oder den Studierendenausweis/die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Diese Unterlagen sind nach der Exmatrikulation zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen machen {web_name} sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).

Ggf. ist eine Erstattung des Semestertickets m?glich.

Sollten {web_name} bereits zu Prüfungen angemeldet sein, melden {web_name} sich von den Prüfungen ab (Zentrales Prüfungssekretariat). Die Prüfungen gelten ansonsten als nicht bestanden ("Fehlversuch").

 

Streichung eines Studiengangs

Wenn {web_name} in mehreren Studieng?ngen parallel eingeschrieben sind, k?nnen {web_name} bis einschlie?lich 30.09.(WiSe)/ 31.03. (SoSe) die Streichung von Studieng?ngen zum Folgesemester beantragen. Es handelt sich nicht um eine Exmatrikulation, da Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule weiterhin bestehen bleibt.

Den Antrag stellen {web_name} elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.