Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule und ist grunds?tzlich zu jedem Datum, frühestens ab dem Tag nach Eingang des Antrages m?glich (eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen).
Den Antrag stellen {web_name} elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.
Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt Ihr Recht, das Semesterticket zu nutzen oder den Studierendenausweis/die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Diese Unterlagen sind nach der Exmatrikulation zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen machen {web_name} sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).
Ggf. ist eine Erstattung des Semestertickets m?glich.
Sollten {web_name} bereits zu Prüfungen angemeldet sein, melden {web_name} sich von den Prüfungen ab (Zentrales Prüfungssekretariat). Die Prüfungen gelten ansonsten als nicht bestanden ("Fehlversuch").
Streichung eines Studiengangs
Wenn {web_name} in mehreren Studieng?ngen parallel eingeschrieben sind, k?nnen {web_name} bis einschlie?lich 30.09.(WiSe)/ 31.03. (SoSe) die Streichung von Studieng?ngen zum Folgesemester beantragen. Es handelt sich nicht um eine Exmatrikulation, da Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule weiterhin bestehen bleibt.
Den Antrag stellen {web_name} elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.