Geb¨¹hren und Beitr?ge
Semestergeb¨¹hren
Die Geb¨¹hren f¨¹r das Wintersemester 2025/26 belaufen sich insgesamt auf 323,80 € und setzen sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag | 110,00 € |
AStA | 12,50 € |
Deutschlandsemesterticket | 199,40 € |
Kulturticket | 1,90 € |
Wenn {web_name} noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren und sich einschreiben lassen m?chten, erhalten {web_name} ausf¨¹hrliche Informationen hierzu per E-Mail oder (bei einer Bewerbung f¨¹r ein zulassungsbeschr?nktes Studium) in Ihrem Zulassungsbescheid.
Wenn {web_name} bereits eingeschrieben sind, erhalten {web_name} fr¨¹hzeitig eine E-Mail mit relevanten Informationen zur R¨¹ckmeldung.
F¨¹r Urlaubssemester ist H?he der Semestergeb¨¹hren abh?ngig vom Beurlaubungsgrund.
Gasth?rerbeitrag
F¨¹r eine Gasth?rerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten {web_name} nach dem Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.
Zweith?rerbeitrag
F¨¹r die "Kleine Zweith?rerschaft" wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten {web_name} im Zulassungsantrag.
Hinweis zur Studienfinanzierung
Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums, auch in finanziellen Notsituationen, erhalten {web_name} auf den Seiten des AStA Sozialb¨¹ros und des Studierendenwerks. Hilfe zum Thema BAf?G finden {web_name} hier.
R¨¹ckmeldung
Soll das Studium nach Semesterablauf an der Universit?t Paderborn fortgesetzt werden, ist die R¨¹ckmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergeb¨¹hren in voller H?he fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Wintersemester 2025: 21.09.2025
Kontoinhaber: Universit?t Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX
Geben {web_name} als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.
Ob {web_name} erfolgreich zur¨¹ckgemeldet sind, k?nnen {web_name} in PAUL unter Meine Daten > Pers?nliche Daten > Semesterstatus einsehen.
F¨¹r die R¨¹ckmeldung zur "Gro?en Zweith?rerschaft" muss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis einschlie?lich 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe) ¨¹ber den entsprechenden Antrag in PAUL eingehen.
Ausnahme: Studierende des Faches Musik im Lehramt GyGe, die als Ersth?rende an der Hochschule f¨¹r Musik in Detmold eingeschrieben sind sowie Studierende mit den beruflichen Fachrichtungen Ern?hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit Lebensmitteltechnik im Lehramt BK, die an der Technischen Hochschule OWL als Ersth?rende eingeschrieben sind, sind von der R¨¹ckmeldepflicht ausgenommen.
Die Zulassung zur "Kleinen Zweith?rerschaft" erfolgt stets nur f¨¹r die Dauer eines Semesters. Wenn weiterhin Interesse besteht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
Wichtige Hinweise:
- Beachten {web_name}, dass {web_name} zum Termin einer Pr¨¹fung eingeschrieben sein m¨¹ssen! {web_name} d¨¹rfen weder beurlaubt noch exmatrikuliert sein. Dies gilt ebenfalls f¨¹r die Verteidigung ihrer Bachelor-/Masterarbeit bzw. f¨¹r das Abschlusskolloquium. Auch wenn die Pr¨¹fung in den ersten Tagen des Folgesemesters stattfindet, m¨¹ssen {web_name} sich hierf¨¹r r¨¹ckmelden.
- Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (in den An- und Abmeldephasen) ist erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Universit?t Paderborn m?glich.
- Planen {web_name} die Bearbeitungszeit Ihrer Bank (Zeit zwischen ?berweisung und Zahlungseingang) ein. Es z?hlt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Universit?tskonto.
- Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer eingehen und die nicht zugeordnet werden k?nnen, werden zur¨¹ck¨¹berwiesen und es erfolgt keine R¨¹ckmeldung.
- Bei Zahlungen, die unter Angabe der Bewerbungsnummer eingehen, erfolgt keine R¨¹ckmeldung.
- Bei nicht fristgerechter R¨¹ckmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.
Erstattung der Semestergeb¨¹hren
Die Semestergeb¨¹hren k?nnen innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gr¨¹nden ganz oder teilweise erstattet werden:
Schwerbehinderung | Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des ?ffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind, erhalten auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) eine Erstattung des Semesterticktes. | |
Bei einer Beurlaubung besteht die M?glichkeit, sich auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) das Semestertickt erstatten zu lassen. Der Antrag ist vor Beginn des Urlaubssemesters (d. h. bis 30.09./ 31.03.) zu stellen. Zudem wird bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausl?ndischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft der Sozialbeitrag automatisch erstattet, sofern der Beitrag von dem*der Antragsteller*in zun?chst ¨¹berwiesen wurde. | ||
Exmatrikulation | Die Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.) werden die gesamten Semestergeb¨¹hren erstattet. Bei einer Exmatrikultion nach Semesterstart bis zum 30.11. (WiSe) bzw. 31.05. (SoSe) erfolgt die Erstattung anteilig. Zu sp?teren Zeitpunkten erfolgt keine Erstattung. | |
Nichtaufnahme des Studiums | Wenn {web_name} noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren, aber zum Folgesemester eingeschrieben wurden und das Studium nun doch nicht aufnehmen k?nnen, ist es m?glich bis zum Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.), formlos (per E-Mail) einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs. | |
Aufenthalt au?erhalb Ticket-Geltungsbereich | Wenn {web_name} sich f¨¹r mindestens drei Monate au?erhalb des Geltungsbereiches des Deutschlandsemestertickets aufhalten, k?nnen {web_name} die Erstattung des Ticketbeitrages beantragen. (PAUL > Studium > Antr?ge) |