Reiseplanung
Bevor 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø eine Dienstreise antreten, empfehlen wir Ihnen, sich zun?chst auf unseren Internetseiten zu informieren. Umfassende Informationen zur Vorbereitung, Durchf¨¹hrung und Abrechnung einer Dienstreise finden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø in unserem Stichwortverzeichnis. Bei speziellen Anfragen erreichen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Reisestelle per E-Mail oder Telefon.
Die Grundlage f¨¹r alle dienstlichen Reisen ist das Landesreisekostengesetz (LRKG)*. Bei Anordnung/Genehmigung und Durchf¨¹hrung von Dienstreisen ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders zu beachten. Reisen sollen nur durchgef¨¹hrt werden, wenn sie aus dienstlichen Gr¨¹nden notwendig sind und eine kosteng¨¹nstigere Erledigung des Dienstgesch?fts insbesondere durch Nutzung digitaler Kommunikationsm?glichkeiten nicht m?glich oder nicht sinnvoll ist. Bei der Wahl des Bef?rderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu ber¨¹cksichtigen. Grunds?tzlich gilt das Erstattungsprinzip, d.h., der/die Dienstreisende hat Kosten, die im Zusammenhang einer Dienstreise entstehen, vorab selbst zu ¨¹bernehmen. Die entstandenen Kosten werden nach der Reise nach Ma?gabe des LRKG* erstattet. Dienstreisenden kann auf Antrag eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Reisekostenverg¨¹tung gew?hrt werden (mind. 100 €). Das entsprechende Formular finden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø in unserem Stichwortverzeichnis unter dem Punkt A.
*in Ausnahmen BRKG, Drittmittelgebervorgaben und ggf. interne Richtlinien
Beachten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø au?erdem unbedingt die Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise (¡ì3 Abs. 1 S. 1 LRKG) innerhalb derer Ihre Reisekostenabrechnung bei der Reisestelle eingegangen sein muss. Die Verantwortung hierf¨¹r tr?gt der*die Reisende. Danach ist eine Abrechnung nicht mehr m?glich.